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Die "Beurkundung" des Erb- und Pflichtteilsverzichtvertrages:

Ich war bereits 19 Jahre alt, erst dann ging meine Mutter Rita Fischer mit mir zum HNO Arzt. Der Arzt war sehr aufgebracht und wütend, weil es für jede Behandlung zu spät war. Ich hatte in den Jahren jedoch sehr gut gelernt vom Mund abzulesen.

Als ich mein erstes Hörgerät bekam, habe ich geweint vor Freude, denn ich hatte zum ersten Mal einen Vogel singen gehört. Viele weitere Jahre vergingen, bis ich endlich meinen Führerschein mit 35 Jahren machen konnte.

Bei Menschen mit einer Hörbehinderung ist es wichtig, dass ihnen eine Vertrauensperson zur Seite steht. Die Gebärdensprache beherrsche ich nicht. Beim "Mundablesen", werden nur 30% abgelesen und 70% erraten, deshalb führt es häufig zu Missverständnissen. Gehörlosen-Bund e.V. Viele Hörbehinderte nicken auf Fragen oft vorschnell, um zu überspielen, dass man nicht wirklich verstanden hat, was gesagt wurde."

Aufgrund meiner Schwerhörigkeit erledigte mein Vater Artur Fischer alle geschäftlichen Angelegenheiten für mich. Mein Vertrauen und meine Abhängigkeit zu ihm und meiner Familie war grenzenlos.

Mein Vater bestellte mich im Dezember 1984 zu seinem Notar Herr Bünger. Im Notariat war noch sein Rechtsanwalt, Herr Honold.

Ich hatte weder vor, noch während der Beurkundung einen Rechtsbeistand.

Damals wusste ich gar nicht, was ein Erb- u. Pflichtteilsverzichtvertrag ist.

Wenn sich der Notar mit mir unterhalten hätte, dann wäre ihm meine undeutliche, für schwerhörige Menschen typische Aussprache aufgefallen.

Erb- und Pflichtteisverzichtvertrag:



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